Wohnungseigentumsverwaltung
Wer die AWV mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft betraut, setzt vor allem auf Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt.
Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick versuchen wir in neutraler Position, die teils sehr unterschiedlichen (Einzel-)Interessen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
Nur so kann Ihre Immobilie optimal betreut werden.
WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ (WEG)
Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage prinzipiell den Eigentümern selbst. Die Wohnungseigentümerversammlung als hierfür eingesetztes Organ bringt den Grundsatz der Selbstverwaltung zum Ausdruck.
Eine ordnungsgemäße und effiziente Verwaltung ist in der Praxis allerdings nicht denkbar ohne ein weiteres ausführendes Organ – den Verwalter.
Nach § 20 WEG kann deshalb die Bestellung eines Verwalters nicht ausgeschlossen werden.
Unser besonderer Service für Sie …
Bereits nach dem Erstkontakt mit Ihnen findet ein Vor-Ort-Termin statt. In der Regel sind hier mindestens ein Verwaltungsbeirat oder das komplette Beiratsgremium anwesend, die Details und Wissenswertes zur Anlage erklären können.
Bereits danach können wir einschätzen wie gut Ihre Immobilie „dasteht“. Das soll heißen, besteht Instandhaltungsstau und stehen somit Sanierungsmaßnahmen an oder wurde Ihre Immobilie bereits nachhaltig modernisiert.
Wir prüfen bereits vorab Ihre Rahmenverträge auf Wirtschaftlichkeit. Ggf. können wir durch unsere Rahmenverträge mit Versorger und Handwerkerfirmen deutlich günstigere Konditionen anbieten und somit bereits nach Übernahme der Verwaltung Kosten senken.
Die AWV ist daran interessiert,
- ihre Arbeit während eines Wirtschaftsjahres bzw. einem Versammlungsjahres möglichst transparent darzulegen und
- die Eigentümer, für die wir treuhänderisch tätig sind, über ihre Kapitalbindung umfassend zu informieren.
Eigentümer erhalten von uns mit der Einladung zur Eigentümerversammlung einen sogenannten „Geschäftsbericht“. Darin enthalten sind alle Tagesordnungspunkte im Detail erläutert. So können Sie zum Beispiel Folgendes entnehmen:
- Warum werden die aufgezählten Tagesordnungspunkte behandelt, z.B. welche Maßnahmen wurden ggf. bereits eingeleitet, sprich Angebote oder Meinungen von Sachverständigen/Fachfirmen eingeholt, mit welchen Kosten sind zu rechnen etc.?
- Wir berichten über die Erledigung der beschlossenen Maßnahmen aus dem Vorjahr und ggf. warum Verzögerungen oder Verschiebungen bei der Durchführung von Maßnahmen aufgetreten sind.
- Sofern (größere) Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft anstehen werden wir Sie so früh wie möglich (und erforderlich) darüber informieren. Sie sollen wissen, ob und wann ggf. größere Investitionen auf Sie zukommen werden, um Planungssicherheit zu schaffen.
- Wir legen Ihnen die Gründe für einen Fehl- oder Guthabenbetrag Ihrer Gesamtkosten dar sowie die jeweiligen Anfangs- und Endbestände Ihrer Bewirtschaftungskonten und der Instandhaltungsrücklage(n).
- Sofern sich aufgrund aktueller Rechtsprechung erforderliche Änderungen der Abrechnung ergeben werden wir darauf ebenfalls eingehen.
- Wir stellen Ihnen die Kostenentwicklung Ihrer Immobilie detailliert dar und begründen ggf. Kostensteigerungen oder –senkungen. Somit können Sie nachvollziehen, warum ggf. die Anpassung eines Wirtschaftsplans erforderlich wird oder nicht.
Unsere Eigentümer bekommen in der Tat rund um die Uhr Hilfe und werden in wirklichen Notfällen nicht alleine gelassen.
Wir haben eine AWV Notruf-Nummer, die allen Bewohnern und Eigentümern bekannt ist.
Sollte einmal ein Wasserschaden oder ein Brand entstanden sein, eine Rohrverstopfung Probleme bereiten oder sich das Tiefgaragentor nicht öffnen lassen – die AWV Notruf-Nummer kann schnell Hilfe bringen.