Sondermietverwaltung

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt weiß, dass sich die Verwaltung nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) lediglich auf das gemeinschaftliche Eigentum bezieht.

Wenn wir Sie bei der Verwaltung Ihres sog. Sondereigentums entlasten können, dann geben Sie uns hierfür Ihren Auftrag.

Als erfahrener Mietverwalter kümmern wir uns um alle relevanten Angelegenheiten rund um Ihre Wohnung sowie sämtliche Belange des Mietverhältnisses.

Sondermietverwaltung

  • Haben Sie sich auch schon geärgert, als Sie das wahre Gesicht Ihres Mieters erst beim Auszug gesehen haben?
  • Sind jetzt Schäden vorhanden, die vor einer Neuvermietung behoben werden müssen?
  • Wissen Sie schon, wann Sie in einem solchen Fall die Auszahlung der Kaution vornehmen müssen bzw. können?
  • Wo bekommen Sie einen neuen Mieter her?
  • Wie muss der Mietvertrag geregelt sein, damit er rechtlich auch Bestand hat?

Wenn Sie oben genannte Fragen mit „Gute Frage“ oder einem „Achselzucken“ beantworten und Sie eine Wohnung in einer von uns verwalteten Eigentümergemeinschaften haben, dann sprechen Sie uns doch an. Wir können Ihnen als fachkundiger Ansprechpartner sicherlich behilflich sein und Ihnen den Rücken frei halten.

IHR ANSPRECHPARTNER

Dieter Pflügel

Geschäftsführender Gesellschafter

Tel.: 0 89 / 1 21 06 - 6
Alexander Stähle

Geschäftsführer

Tel.: 0 89 / 1 21 06 - 6