13/12/2023
Eine zu Herstellungskosten führende wesentliche Verbesserung ist bei einem Wohngebäude immer dann gegeben, wenn mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs- , Sanitärinstallationen und Fenster, von Grund auf erneuert werden (sog. Standardsprung). Das entschied das FG München.