09/10/2024
Eine gesetzliche oder vereinbarte Beschlusskompetenz der
Wohnungseigentümer erstreckt sich auf eine erneute Beschlussfassung
über eine bereits geregelte Angelegenheit. Auch nach Ablauf eines
Wirtschaftsjahres können die Eigentümer Zweitbeschlüsse über Vorschüsse
aus dem Wirtschaftsplan fassen.