16/10/2024
Wohnungseigentümer können eine bauliche Veränderung auch beschließen,
wenn die Nutzung dauerhaft nur dem bauwilligen Eigentümer zustehen
soll. Beschlusskompetenz besteht auch, wenn durch die beschlossene
Veränderung eine zuvor vereinbarte Nutzung faktisch unmöglich wird. Für
Kompensationszahlungen besteht keine Beschlusskompetenz.