06/03/2024
Ein WEG-Verwalter muss Bauarbeiten am Gemeinschaftseigentum wie ein
Bauherr überwachen. Die Berechtigung von Zahlungen muss er sorgfältig
prüfen. Für pflichtwidrige Abschlagszahlungen haftet er nicht, solange
noch eine (Nach-)Erfüllung durch den Werkunternehmer möglich ist.