27/03/2024
Die Kosten für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum können denjenigen
Wohnungseigentümern auferlegt werden, die den hauptsächlichen Nutzen
haben. Dabei können auch Eigentümer erstmalig belastet oder ganz von
Kosten befreit werden. Zudem darf sich ein Kostenbeschluss auf
Einzelmaßnahmen beschränken.