15/05/2024
Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses erfordert keine Angabe
der Kündigungsfrist oder des Termins, zu dem die Kündigung wirksam
werden soll. Nennt der Vermieter einen zu frühen Kündigungstermin, kann
die Kündigung gleichwohl zum nächstmöglichen Termin wirksam sein.