19/03/2025
Verlangt ein Wohnungseigentümer mit einer Beschlussersetzungsklage die
Gestattung einer baulichen Veränderung, ist der Vorbefassung der
Eigentümerversammlung genügt, wenn er den Beschluss verlangt hat, den
er nun gerichtlich ersetzen lassen will. Unerheblich ist, ob der Kläger
der Versammlung weitere Informationen und Unterlagen vorgelegt hat.