Infopool

16/05/2018

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Berlin beträgt weiterhin 15 Prozent in drei Jahren. Der Senat hat eine entsprechende Verordnung für die nächsten fünf Jahre erlassen. Bereits seit 2013 gilt in Berlin eine reduzierte Kappungsgrenze.

16/05/2018

Die Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats für im Rahmen ihrer Beiratstätigkeit verursachte Schäden kann auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Handeln mit Ausnahme von Fällen von Schäden an Leib und Leben begrenzt werden.

15/05/2018

Bei einem Streit über die Neu- oder Wiederbestellung des Verwalters ist die Rechtsmittelbeschwer nach dem Anteil des betroffenen Eigentümers am Verwalterhonorar zu bemessen.

15/05/2018

Kann eine Mietvertragspartei bei einer bestimmten Indexänderung eine Neufestsetzung der Miete verlangen, unterliegt die Änderung der Miete dem Schriftformerfordernis. Bei einem einseitigen Änderungsrecht oder einer Anpassungsautomatik bedarf die Änderung der Miete der Schriftform hingegen nicht.