20/09/2018
Das Bundeskabinett hat die Sonder-AfA zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus beschlossen, auf die sich die große Koalition Ende August geeinigt hatte. Die Sonder-Afa soll fünf Prozent zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung betragen und für einen Zeitraum von vier Jahren gewährt werden, rückwirkend zum 31.8.2018. Die Immobilienverbände wiederholen ihre Kritik. Sie halten eine dauerhafte Anpassung der Abschreibung von zwei auf drei Prozent für sinnvoller.