13/11/2018
Ob der Vermieter unter Berufung auf die Vormiete eine höhere als die nach der Mietpreisbremse an sich zulässige Miete verlangen kann, richtet sich nach dem letzten Wohnraummietverhältnis. Leerstand, Eigennutzung oder gewerbliche Vermietung der Räume vor der Neuvermietung sind nach Auffassung des LG Berlin unerheblich.