12/02/2019
Einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent können Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, verlangen. Ein vollständiger Erlass der Grundsteuer wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt – beispielsweise aus Gründen des Denkmal- und Naturschutzes. Anträge für 2018 können bis zum 1. April 2019 gestellt werden.