Die Wohnungseigentümer haben keine Beschlusskompetenz, per Mehrheitsbeschluss Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen einzuführen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig
Prozesskostenhilfe kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft nur erhalten, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können.
Die Rückgabe der Mietsache setzt voraus, dass der Vermieter den Besitz zurückerhält und der Mieter den Besitz vollständig und unzweideutig aufgibt. Erst dann beginnt die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters.
Die erteilte Zustimmung des Verwalters oder eines Dritten zur Veräußerung eines Wohnungseigentums wird unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung (zum Beispiel Kaufvertrag) wirksam geworden ist.