03/07/2019
Die Wohnfläche ist auch bei frei finanzierten Wohnungen grundsätzlich anhand der Bestimmungen zu berechnen, die bei Abschluss des Mietvertrages für den preisgebundenen Wohnraum gültig waren. Eine abweichende Verkehrssitte muss sich auf die Anwendung eines anderen Regelwerks insgesamt beziehen.