10/07/2019
Ein zeitgleich mit dem Mietvertrag abgeschlossener Nachtrag über eine Modernisierung nebst Mieterhöhung kann keine Miete rechtfertigen, die die nach der Mietpreisbremse zulässige Miethöhe überschreitet. Das LG Berlin monierte eine entsprechende Vertragsgestaltung der Deutsche Wohnen und warf dem Unternehmen vor, die Mietpreisbremse umgehen zu wollen.