02/10/2019
Ist die Befugnis zur Vertretung in der Eigentümerversammlung auf den Ehegatten, einen anderen Eigentümer oder den Verwalter beschränkt, gilt dies in der Regel auch für juristische Personen. Diese können sich dann aber nicht nur durch ihre organschaftlichen Vertreter, sondern auch durch einen Mitarbeiter vertreten lassen, unter bestimmten Umständen auch durch einen Mitarbeiter eines anderen Unternehmens aus demselben Konzern