13/11/2019
Ein Grundstückseigentümer muss nur einen Überbau durch Bauteile dulden, die wegen des Anbringens einer Wärmedämmung an der Grenzwand auf sein Grundstück hinüberragen. Änderungen an seinem Gebäude, die durch die Wärmedämmung notwendig werden, muss er hingegen nicht hinnehmen.