08/04/2020
Klagt ein Wohnungseigentümer gegen eine bauliche Veränderung, gilt die unwidersprochene Streitwertfestsetzung des Gerichts auch für die Frage, ob der für eine Nichtzulassungsbeschwerde erforderliche Beschwerdewert erreicht ist. Der Eigentümer kann keinen höheren Wertverlust „nachlegen“, um das Rechtsmittel möglich zu machen.