07/05/2020
Besichtigungen von Kauf- oder Mietobjekten sind während der Coronakrise zwar nicht per se verboten, bislang waren sie wegen der behördlichen Auflagen aber nur schwer umzusetzen. Mit den neuesten Lockerungen dürfen die Räume nun wieder einfacher mit potenziellen Mietern oder Käufern begangen werden.