28/05/2020
Wer einen Immobilienmakler beauftragt und den Vertrag nicht kündigt, muss unter Umständen damit rechnen, dass sich der Maklervertrag automatisch verlängert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hielt eine entsprechende Klausel für zulässig. Schadenersatz konnte der Makler aber nicht geltend machen.