03/08/2020
Die Obergrenzen im Mietendeckel gelten nicht rückwirkend, urteilte das Landgericht (LG) Berlin. Damit sind Mieterhöhungen bis zum 23. Februar, als das Gesetz in Kraft trat, rechtens. An der Verfassungsmäßigkeit zweifeln die Richter nicht. Das letzte Wort hat aber das Bundesverfassungsgericht.