21/09/2020
Plakate an der Außenwand, Kundenstopper vor der Tür: Einem Gewerbemieter ist öffentliche Werbung grundsätzlich erlaubt – die gehört zum Geschäft dazu. Trotzdem muss der Vermieter nicht alles erlauben. Maßgeblich ist zunächst der Mietvertrag. Doch auch der kann Auslegungssache sein. Was gilt also?