29/10/2020
Ein Berliner Vermieter wollte per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht verhindern, dass im November die zweite Stufe des Mietendeckels in Kraft tritt. Die Karlsruher Richter lehnten den Antrag ab. Sie sehen darin keinen „schweren Nachteil von besonderem Gewicht“ für Vermieter.