Infopool

04/02/2021

Wasserzähler müssen derzeit nach sechs (kalt) oder fünf Jahren (warm) ausgetauscht werden. Im jüngsten Referentenentwurf zur Novelle der Mess- und Eichverordnung sind die Fristen angepasst auf sechs Jahre. Die Wohnungswirtschaft fordert einen längeren Turnus, um die Haushalte zu entlasten.

02/02/2021

Im Wohngebäudebestand steckt viel Effizienzpotenzial. Mit dem Einbau smarter Technik können Eigentümer beim Energiesparen helfen – doch maßgeblich kommt es auch auf gut informierte Mieter an. Alle müssen an einem Strang ziehen, wie das wohnungswirtschaftliche Forschungsprojekt Baltbest zeigt.

26/01/2021

Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, die die Kündigung eines Mietverhältnisses rechtfertigen kann. Zwar kann in diesem Fall ein berechtigtes Interesse nach der Generalklausel des § 573 Abs. 1 BGB bestehen, doch die Anforderungen hieran sind hoch.