14/07/2021
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist in Kraft getreten. Neu eingefügt wurde das sogenannte „Umwandlungsverbot“ des § 250 BauGB (Baugesetzbuch): Wer Mietwohnungen zu Eigentum machen will – auch einzelne in Mehrfamilienhäusern –, braucht eine Genehmigung. Das gilt zunächst befristet bis Ende 2025.