31/07/2024
Gibt ein Mieter die Mietsache beschädigt zurück, verjähren die
Ersatzansprüche des Vermieters in nur sechs Monaten ab dem Rückerhalt
des Objekts. Der Vermieter kann aber noch nach Ablauf der Frist seine
auf Geld gerichteten Schadensersatzansprüche mit der Mietkaution
verrechnen.