Die aktuellen Veranstaltungen der Immobilienbranche von März bis Juni
2022 sehen Sie hier im Überblick. Bitte prüfen Sie auch selbst, ob
einzelne Termine angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Corona-
Pandemie stattfinden.
Einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent können Vermieter, die
unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, verlangen. Ein
vollständiger Erlass wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung
im öffentlichen Interesse liegt. Anträge für 2021 können bis zum
31.3.2022 gestellt werden.
Ein Beschluss, der das Abstellen von Elektroautos in der Tiefgarage einer
Wohnungseigentumsanlage verbietet, widerspricht dem Ziel der WEG-
Reform, Elektromobilität zu fördern, und ist daher anfechtbar. So hat
das AG Wiesbaden geurteilt.
Mehr Mietpreisbremse, einen Deckel für Mieten im Wohnungsbestand und das
schnelle „Scharfstellen“ des sogenannten Mietwucher-Paragrafen – das
verlangt eine bundesweite Mietenstopp-Kampagne von der Ampel-Regierung.
Das Bündnis erneuert damit alte Forderungen.