20/04/2022
Auch nach der WEG-Reform kann ein einzelner Eigentümer die Abberufung des
Verwalters nur verlangen, wenn alles andere als eine Abberufung aus
objektiver Sicht nicht vertretbar wäre. Hierbei können auch ältere
Pflichtverletzungen eine Rolle spielen. Mit Stimmenmehrheit ist die
jederzeitige Abberufung auch ohne Grund möglich.