Um die Klimaziele im Gebäudebestand zu erreichen, ist eine Sanierungsrate
von zwei Prozent jährlich nötig – die für 2024 und 2025
prognostizierten Quoten werden aber weit darunter liegen, heißt es in
einer neuen Studie.
Der Bundesrat hat die Novelle der Gefahrstoffverordnung abgenickt. Die
regelt, wer vor Gebäudesanierungen prüfen muss, ob Asbest verbaut
wurde. Für Bauherren sind die Vorschriften entschärft worden.
Wohnungseigentümer müssen für einwandfreies Trinkwasser sorgen. Werden
Legionellen nachgewiesen, können Mieter eine Mietminderung geltend
machen. Die rechtliche Situation ist unklar. So haben Gerichte
entschieden.
Fehler in der Jahresabrechnung führen nur dann zur Anfechtbarkeit eines
Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen, wenn sie die
Abrechnungsspitze und damit die Zahlungspflicht der Eigentümer
beeinflussen.