18/09/2024
Juristisch ist es ein Genehmigungsvorbehalt – das sogenannte
Umwandlungsverbot im gesamten Berliner Stadtgebiet. Seit die neue
Verordnung in Kraft ist, werden weniger Mietwohnungen zu Eigentum
gemacht als vorher. Ein aktueller Bericht der Senatsverwaltung wurde
jetzt veröffentlicht.