23/07/2018
Moniert ein Wohnungseigentümer in einer Anfechtungsklage, ein Neuanstrich verändere das gesamte Gebäude optisch erheblich, ist dies bei der Bemessung seiner Rechtsmittelbeschwerde im Regelfall mit 1.000 Euro zu bewerten. Dieser Wert tritt zum Kostenanteil des Eigentümers an der Maßnahme hinzu.