Die Wohnungseigentümer haben keine Beschlusskompetenz, per Mehrheitsbeschluss Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen einzuführen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig
Prozesskostenhilfe kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft nur erhalten, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können.
Die erteilte Zustimmung des Verwalters oder eines Dritten zur Veräußerung eines Wohnungseigentums wird unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung (zum Beispiel Kaufvertrag) wirksam geworden ist.
Wohnungseigentümer können die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (zum Beispiel an Feriengäste) nicht auf der Grundlage einer Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verbieten.