Deutschland muss EU-Vorgaben zum Aufbau von Ladeinfrastruktur umsetzen – im Neubau, bei Sanierung und im Bestand. Den Entwurf zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) finden Verbände – darunter der GdW – nicht durchweg gelungen. Was sieht das geplante GEIG vor?
Selbst eine jahrzehntelange Übung unter Grundstücksnachbarn begründet kein Wegerecht aus Gewohnheitsrecht. Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund einer Vereinbarung oder als Notwegrecht bestehen.
Fassen die Wohnungseigentümer getrennte Beschlüsse über die Bestellung des Verwalters und den Abschluss des Verwaltervertrages, hat die Unwirksamkeit eines Beschlusses nicht die Unwirksamkeit des anderen zur Folge. Gleichwohl besteht eine Wechselwirkung.
Der lange erwartete Referentenentwurf zu einer umfassenden WEG-Reform liegt vor. Der Entwurf, der an die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe anknüpft, sieht zahlreiche Änderungen am Wohnungseigentumsrecht vor.