27/03/2020
Damit WEG-Verwalter und Eigentümer während der Corona-Epidemie auch ohne Eigentümerversammlungen handlungsfähig bleiben, hat der Bundestag temporäre Sonderregeln zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschlossen. Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt im Amt, bis er abberufen wird oder ein Nachfolger feststeht und der aktuelle Wirtschaftsplan gilt vorerst fort.