12/05/2020
Auch in einem Gewerbemietvertrag geht aus dem Begriff „Betriebskosten“ ohne Erläuterung hervor, dass alle in der Betriebskostenverordnung genannten Kostenarten gemeint sind. Die Umlage „sämtlicher Betriebskosten“ auf den Mieter ist daher hinreichend bestimmt.