Zertifizierter Verwalter – Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer hierauf einen Anspruch. Nun soll dies um ein Jahr auf Dezember 2023 verschoben werden. Der Grund: Engpässe bei der Zertifizierung der Verwalter.
Gibt die Teilungserklärung eine räumliche Trennung von Wohnen und Gewerbe innerhalb eines Gebäudes vor, stört die Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit in der Regel mehr als die vorgesehene Nutzung – und ist daher unzulässig.
Das Sanieren des Gebäudebestandes geht nur langsam voran. Woran das nach Meinung vieler Immobilienverwaltungen liegt, ist – neben vielem anderen – dem aktuellen VDIV-Branchenbarometer zu entnehmen
In ganz Berlin gilt nach der ersten Veräußerung einer vermieteten Wohnung nach Umwandlung in Wohnungseigentum eine verlängerte Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. Diese Regelung ist wirksam, so der BGH.