Eigentümerversammlungen können in Zukunft auch vollständig online
abgehalten werden. Die Gesetzesänderung hat den Bundesrat passiert und
ist damit endgültig beschlossen. Völlig ohne Präsenzversammlung wird es
vorerst aber nicht gehen.
Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärmepumpe
versorgt werden, müssen bisher nicht verbrauchsabhängig abgerechnet
werden. Das ändert sich am 1.10.2024. Dann tritt eine Novellierung der
Heizkostenverordnung in Kraft.
Rheinland-Pfalz senkt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für weitere
fünf Jahre und umfasst dabei mehr Kommunen als bisher. Eine Stadt fällt
aus der Regelung heraus.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen müssen
die Heizung prüfen und optimieren lassen. Auch ein hydraulischer
Abgleich ist Pflicht. Die Frist endet am 15. September. Was sonst gilt
seit Januar 2024.