Der Bundesrat hat die Novelle der Gefahrstoffverordnung abgenickt. Die
regelt, wer vor Gebäudesanierungen prüfen muss, ob Asbest verbaut
wurde. Für Bauherren sind die Vorschriften entschärft worden.
Bei der Kürzung der Nebenkostenabrechnung hat der Mieter die Darlegungs-
und Beweislast für die mangelhafte Reinigung des Treppenhauses durch
einen Dienstleister. Das hat das Amtsgericht (AG) Elmshorn entschieden.
Fehler in der Jahresabrechnung führen nur dann zur Anfechtbarkeit eines
Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen, wenn sie die
Abrechnungsspitze und damit die Zahlungspflicht der Eigentümer
beeinflussen.
Der Herbst bringt neue Sturmböen – und die können heftigen Schaden
anrichten. Oft sind auch Wohngebäude betroffen. In der Regel haften die
Hauseigentümer. Doch auch Immobilienverwalter können Pflichten haben.
Was ist zu beachten?