14/12/2017
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine für die Immobilienbranche weitreichende Entscheidung getroffen. Danach sind so genannte Schriftformheilungsklauseln generell unwirksam. Mit Konsequenzen für alle Vertragsparteien, aber vor allem für Investoren von großen Gewerbeobjekten, die beim Kauf der Immobilien fest mit den Mieteinnahmen gerechnet haben.