27/02/2018
Zahlt der Mieter nach einem Mieterhöhungsverlangen dreimal vorbehaltlos die erhöhte Miete, hat er der Mieterhöhung zugestimmt. Eine schriftliche Zustimmung kann der Vermieter nicht verlangen. Ob schon eine einmalige vorbehaltlose Zahlung zur Zustimmung ausreicht, ließ der BGH offen.