30/11/2018
Der Bundestag hat der Mietrechtsänderung zugestimmt. Unter anderem können Vermieter künftig weniger Modernisierungskosten auf Mieter umlegen und Mieter können Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen. Voraussichtlich zum Jahreswechsel treten die Neuerungen in Kraft.