Infopool

30/11/2018

Der Bundestag hat der Mietrechtsänderung zugestimmt. Unter anderem können Vermieter künftig weniger Modernisierungskosten auf Mieter umlegen und Mieter können Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen. Voraussichtlich zum Jahreswechsel treten die Neuerungen in Kraft.

05/12/2018

Baden-Württemberg will die Verordnung zur Mietpreisbremse, die dort 2015 eingeführt worden war, neu erlassen. Damit reagiert das Land auf ein Urteil, das die Umsetzung der Mietpreisbremse aus formellen Gründen für unwirksam hält.

04/12/2018

Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist nicht geeignet, um ein Mieterhöhungsverlangen formell wirksam zu begründen. Anhand eines solch alten Mietspiegels kann der Mieter die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens nicht beurteilen.

30/11/2018

Union und SPD haben sich im Zuge der Beratungen über eine Mietrechtsänderung auf einen Kompromiss verständigt. Unter anderem können Vermieter künftig weniger Modernisierungskosten auf Mieter umlegen. Am 29.11.2018 stimmt der Bundestag über das Gesetz ab.