Die Kündigung langfristiger Gewerbemietverträge wegen Mängeln der Schriftform soll künftig nur noch eingeschränkt möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat beim Deutschen Bundestag eingebracht hat.
Eine Kommune kann einen auf längere Zeit geschlossenen Mietvertrag über Räume für eine Flüchtlingsunterkunft nicht deshalb vorzeitig kündigen, weil kein Bedarf mehr besteht. Da es sich nicht um Wohnraummiete handelt, kann die ordentliche Kündigung auch länger als vier Jahre ausgeschlossen werden
Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist nicht geeignet, um ein Mieterhöhungsverlangen formell wirksam zu begründen. Anhand eines solch alten Mietspiegels kann der Mieter die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens nicht beurteilen
Einwohnerzahl und Infrastruktur sind wesentliche Kriterien bei Beurteilung, ob zwei Gemeinden vergleichbar sind, und der Mietspiegel der einen Gemeinde zu einer Mieterhöhung in der anderen Gemeinde herangezogen werden kann.