13/03/2020
Die Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2025 hat die letzte Hürde genommen. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat zugestimmt. In Mietverhältnissen, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung begründet werden, können Mieter zu viel gezahlte Miete künftig auch rückwirkend einfordern.