09/06/2020
Der Berliner Mietendeckel, der eine höhere als die am Stichtag 18.6.2019 wirksam vereinbarte Miete verbietet, greift nicht in gerichtlichen Mieterhöhungsverfahren, in denen der Vermieter einen Anspruch auf Erhöhung der Miete zu einem vor dem Stichtag liegenden Zeitpunkt verfolgt.