16/10/2024
Herbstlaub kann im Regen rutschig werden – Eigentümer müssen im Rahmen
der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass Wege auf ihrem
Grundstück gefahrlos genutzt werden können, sonst haften sie unter
Umständen bei Unfällen. So haben die Gerichte entschieden.