19/03/2025
Die gutgläubigen Besitzer eines Grundstücks müssen das darauf neugebaute
Haus nicht abreißen, so der Bundesgerichtshof (BGH). Der rechtmäßige
Eigentümer kann aber die Räumung verlangen – wenn er die Baukosten
zahlt. Über die Höhe der Erstattung soll jetzt die Vorinstanz
entscheiden.