Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Ziel der Reform ist, die Aussagekraft von Mietspiegeln zu verbessern und mehr Gemeinden zu ermuntern, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen.
in Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, kann die hierfür angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen.
Staatlich angeordnete Schließungen von Geschäften sollen künftig regelmäßig als „Störung der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 BGB) gelten und eine Anpassung des Miet- oder Pachtvertrages ermöglichen. Das sieht der am 13.12.2020 gefasste Corona-Beschluss von Bund und Ländern vor.