11/01/2021
Mieteinnahmen sind steuerpflichtig. Aber Werbungskosten wie Instandhaltung oder Verwaltung können vorher abgezogen werden – unter Umständen voll. Der volle Ansatz gilt künftig bereits dann, wenn die Miete bis zu 50 Prozent unter Mietspiegel liegt. Gut für sozial denkende Vermieter.