02/04/2025
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters kann bereits
beginnen, wenn der Mieter die Schlüssel der Mietsache in den
Briefkasten des Vermieters einwirft – selbst wenn das Mietverhältnis
noch nicht beendet und der Vermieter mit der Rückgabe nicht
einverstanden ist.