27/04/2022
Übernimmt ein Stromversorger die Grundversorgung, zahlen Neukunden oft vielfach höhere Preise als Altkunden. Diese Tarifsplit-Praxis haben bereits mehrere Gerichte für unzulässig erklärt. Monopolisten dürfen sich keinen Vorteil gegenüber dem Wettbewerb verschaffen, heißt es in einem Urteil aus Köln.